Vignetten-Pflicht in Österreich

Was passiert, wenn’s Pickerl fehlt?

Im Jahr 1997 führte Österreich die Mautgebühr auf den staatlichen Autobahnen des Alpenlandes ein. Rund 800 Millionen Vignetten, von den Österreichern Pickerln genannt, wurden seitdem (bis 2023) verkauft und bereiteten dem Staat einen ordentlichen Geldsegen. Im ersten Jahr kostete das Pickerl noch 550 Schilling, heute, umgerechnet in Euro, sind die Kosten des Pickerls für Autofahrer mehr als doppelt so hoch. Doch wer denkt, das auf die Vignette Österreich verzichtet werden kann, weil es vielleicht nur ein paar Kilometer sind, zum Beispiel von der Einfahrt bis zur nächsten Ausfahrt, den oder die könnte das teuer zu stehen kommen. Selbst im einfachsten Fall verdoppeln sich die Kosten.

Zum Zwangskauf der Vignette kommt eine Mindeststrafe von 120 Euro, wenn der oder die Verkehrssünderin erwischt wird. Jedes Jahr gehen den österreichischen Vignetten-Kontrolleuren, die von zahlreichen automatisch agierenden Vignetten-Kameras unterstützt werden, rund 150.000 „Sünder“ in die Falle. All das viele Bußgeld fließt, abzüglich der Kosten für die Gebührenerhebung, wiederum in das österreichische Verkehrswesen, beispielsweise für den Unterhalt der Autobahnen. Immerhin besitzt Felix Austria ein Autobahnnetz von über 2.200 Kilometer Länge. Da gibt es viel zu tun, zumal gerade die Hauptachsen von West nach Ost wie auch von Nord nach Süd extrem hohen Belastungen durch das immense Verkehrsaufkommen, aber auch durch die oft alpinen Wetterbedingungen ausgesetzt sind.


Was oft beim Pickerl vernachlässigt wird

Ist es nun Nachlässigkeit oder der Gedanke: „Es wird schon gutgehen“, der nicht wenige Autofahrer:innen veranlasst, die erworbene Vignette einfach nur auf die Ablage unterhalb der Windschutzscheibe zu legen. Vielleicht spielt aber auch der Gedanke eine Rolle, die Vignette für andere Fahrzeuge zu verwenden.

Für die Kontrolleurinnen ist jedoch eine nicht auf die Windschutzscheibe, linker Rand oder hinter dem Rückspiegel, geklebte Vignette eine ungültige Vignette. Das bedeutet einmal den Erwerb einer neuen Vignette als Ersatzmaut in Höhe von 240 Euro. Wer nicht gleich vor Ort bezahlen kann oder will, erhält einen Strafbefehl über 400 Euro nach Hause gesandt. Bei ausländischen Fahrzeugen ohne Pickerl kann das Fahrzeug festgesetzt werden, bis die Maut und/oder die Strafe bezahlt sind. Keine Sorge, die Kontrolleur:innen akzeptieren auch Kreditkarten.


Was passiert, wenn die Vignette unbeabsichtigt zerstört wird?

In den österreichischen Alpen führen über 340 Autobahnkilometer durch Tunnel und dies aus gutem Grund. Denn die meisten dieser Tunnel kürzen nicht etwa den Weg ab, sondern schützen vor Steinschlag. Wer das Pech hatte, durch einen Steinschlag oder einen Unfall die Windschutzscheibe und damit auch die Vignette zu verlieren, muss nun kein neues Pickerl erwerben. Voraussetzung ist jedoch, das der untere Vignettenabschnitt und die Trägerfolie der Vignette noch vorhanden sind. Dort steht eine Nummer, die es erlaubt, sich eine neue Vignette in der nächsten Geschäftsstelle kostenlos abzuholen. Also diesen Abschnitt gut aufbewahren, am besten im Handschuhfach. Wer seine Vignette online erworben hat, ist mit den Fahrzeugdaten so oder so registriert.

Richtig kompliziert wird es in Österreich zusätzlich durch den Umstand, das es Autobahnstrecken gibt, die von privaten Gesellschaften betrieben werden. Auf diesen sogenannten Sondermautstrecken ist das normale Pickerl nicht gültig. Wer diese Strecken befahren möchte, muss dafür entweder eine Vignette an einem entsprechend eingerichteten Mauthäuschen vor dem Anfang des Streckenabschnitts oder online digital erwerben. Aber immer im Voraus, sonst drohen Strafen von bis zu 3000 Euro. Das Pickerl, auch wenn es sich so niedlich anhört, sollte also ernst genommen werden.