Signatur wird unter Vertrag gesetzt

Unnötige Verträge kündigen

Viele Menschen haben im Verlauf der Jahre eine große Anzahl an verschiedenen Verträgen abgeschlossen. Dabei handelt es sich in der Regel um Versicherungen, Zeitungsabonnements, aber auch um Verträge mit Streaminganbietern, Fitnessstudios oder Mobilfunkanbietern. Auch für viele digitale Dienste gibt es Abos – wie zum Beispiel für Apps. Es ist empfehlenswert, sich von Zeit zu Zeit einen Überblick zu verschaffen und nicht benötigte Verträge zu kündigen. Dabei gilt es einige Dinge zu beachten. Beispielsweise ist es unbedingt notwendig, die Kündigungsfrist einzuhalten. Zudem ist es empfehlenswert, Kündigungen schriftlich zu formulieren.

Der passende Weg für eine Kündigung

Die Kündigung eines Vertrages ist für die Unternehmen von Nachteil. Abonnements, die für einen möglichst langen Zeitraum geschlossen werden, sorgen für einen guten und kalkulierbaren Umsatz und sichern das Überleben des Unternehmens. Aus diesem Grund ist es den Anbietern wichtig, Verträge zu schließen und diese möglichst lange mit dem Kunden oder der Kundin zu halten. Dieses Ziel wird zum Teil mit interessanten Angeboten oder Dienstleistungen angestrebt.

Es gibt leider aber auch Unternehmen, die eine Kündigung erschweren. So gibt es nicht immer einen Button, auf den man einfach klicken kann, wenn das Abo beendet werden soll. Nicht wenige Dienstleister verstecken die Möglichkeiten der Kündigung, die sie aus rechtlichen Gründen bieten müssen. Außerdem gestalten sich diese immer anders. Viele Unternehmen hegen die Hoffnung, dass der Kunde oder die Kundin keine Lust hat, zu suchen, und das Abo noch für einen weiteren Monat oder sogar für ein weiteres Jahr behält.

Einfach kündigen mit einem Formular

Für die Kündigung von Verträgen gibt es entsprechende gesetzliche Vorschriften. Diese sind für jedes Unternehmen bindend. Das bedeutet, dass Unternehmen die Gesetze nicht einfach durch anderslautende AGBs aushebeln können.

Unabhängig davon, ob das Unternehmen einen Button zur Kündigung zur Verfügung stellt oder nicht, können Sie jeden Vertrag schriftlich kündigen. Darauf müssen die Anbieter in der Regel auch hinweisen. Die schriftliche Kündigung muss für ihre Wirksamkeit einige Informationen verpflichtend enthalten. Hilfreich sind Musterkündigungen, die Sie auf Seiten wie kuendigungsvorlagen.com einsehen und herunterladen können. Sie können die Inhalte des Musterformulars im Anschluss einfach und schnell an Ihren individuellen Bedarf anpassen. Das ist innerhalb von wenigen Minuten erledigt und spart Ihnen damit kostbare Zeit. Auch eventuelle Fehler können so vermieden werden.

Im nächsten Schritt senden Sie das Kündigungsformular an den Anbieter. Dies können Sie je nach Kontaktpräferenz schriftlich per Briefpost oder per Mail realisieren. Wenn Sie sich für die Kündigung per Briefpost entscheiden, sollten Sie das Einwurfeinschreiben wählen. So können Sie nachweisen, dass der Anbieter die Kündigung tatsächlich erhalten hat.

Das Kündigungsrecht wurde reformiert

Zum ersten März 2022 wurde das Vertragsrecht vom Gesetzgeber neu beschlossen. Die Änderungen sind für Kund:innen von Vorteil: Die Zeiten, in denen die Bindung an einen Vertrag über einen Zeitraum von bis zu einem Jahr weiterlief, wenn der Klick für die Kündigung vergessen wurde, sind vorbei. Verträge, die nach dem genannten Datum geschlossen wurden, können monatlich gekündigt werden. Leider gilt das für Kund:innen ungünstige Vertragsrecht für Verträge mit Abschluss vor dem ersten März 2022 weiterhin. Somit profitieren nur Kund:innen von dem neuen Gesetz, die neue Verträge nach dem genannten Stichdatum abgeschlossen haben.

Sich einen Überblick über die abgeschlossenen Verträge verschaffen

Vielen Menschen fehlt der Überblick über die Verträge, die sie im Lauf der Zeit abgeschlossen haben. Das Geld wird automatisch vom Konto abgebucht, und solange die Abbuchungen funktionieren, hören Sie vom Anbieter in der Regel nichts. Es kommt vor, dass viele Angebote, für die Kund:innen regelmäßig Geld bezahlen, gar nicht mehr genutzt werden. Vielleicht fehlt die Zeit, oder die Betroffenen haben schlicht vergessen, dass sie ein Abonnement abgeschlossen haben. Bei den Angeboten, die regelmäßig in Anspruch genommen werden, ist es wichtig, zu prüfen, ob das Preis-Leistungs-Verhältnis noch stimmt. Vielleicht gibt es einen anderen Anbieter, der günstiger ist? Der Preisvergleich gestaltet sich durch das Internet sehr einfach und sollte in jedem Fall regelmäßig durchgeführt werden.

Für diese Produkte und Dienstleistungen schließen Kund:innen häufig Verträge ab:

  • Mobilfunk und Smartphone
  • Fitnessstudio
  • Zeitungen, Zeitschriften und digitale Abos
  • digitale Dienstleistungen, zum Beispiel Cloudspeicher
  • Abonnements für Streamingdienste (Musik oder Video)

Wenn Ihnen der Überblick fehlt, ist es empfehlenswert, Ihre Mails, die Briefe und die Abbuchungen zu überprüfen. Da die Gebühren für einen Vertrag in der Regel nicht bar bezahlt werden, ist es oft am einfachsten, die Kontoauszüge zu prüfen. Beachten Sie jedoch, dass es monatliche, zweimonatliche und vierteljährliche Abos gibt. Auch halbjährliche und jährliche Zahlungen sind eine Option. Somit reicht es in der Regel nicht aus, wenn Sie Ihre Kontoauszüge für den Zeitraum von einem Monat oder einem Vierteljahr prüfen. Idealerweise gehen Sie ein Jahr zurück, wenn Sie sich über alte Verträge einen Überblick verschaffen möchten.

Die Kündigungsfrist einhalten

Haben Sie den Vertrag vor dem ersten März 2022 abgeschlossen, gelten die vereinbarten Kündigungsfristen ohne Einschränkungen. Hier gilt es zu beachten, dass die Kulanz der Anbieter nicht immer gegeben ist. Es gibt Anbieter, die auf die gesamte Laufzeit bestehen, wenn Sie die Kündigungsfrist nur um einen einzigen Tag überschritten haben. Andere erstatten Ihnen den Betrag teilweise oder auch ganz zurück.

Von Vorteil ist es, wenn Sie sich bei einem abgeschlossenen Vertrag den Tag des Inkrafttretens und die Mindestlaufzeit notieren. Dann wissen Sie, zu welchem Zeitpunkt Sie kündigen müssen. Bei neueren Verträgen sind Sie nicht mehr an eine zweijährige Laufzeit gebunden, das hat der Gesetzgeber untersagt. Sie können nach spätestens einem Jahr monatlich eine Kündigung aussprechen.

Eine Kündigung ist bei einer Preiserhöhung jederzeit möglich

Grundsätzlich können Sie eine Kündigung aussprechen, wenn Sie von einem Anbieter eine Preiserhöhung bekommen haben. Dabei ist die Restlaufzeit für den Vertrag unerheblich. Für den Fall einer Preiserhöhung gilt ein Sonderkündigungsrecht, das Ihnen der Anbieter gewähren muss. Formulieren Sie die Kündigung am besten schriftlich oder nutzen Sie ein entsprechendes Formular, dass Sie einfach nur ausfüllen müssen.

Aufräumen als Teil einer positiven Lebensführung

Viel Ballast in Form von Papieren, Andenken, aber auch alten Verträgen kann zu einer negativen Stimmung beitragen. Aus diesem Grund ist es wichtig, dass Sie von Zeit zu Zeit Ihre Dinge ordnen, aussortieren und nicht mehr Benötigtes wegwerfen. Sie räumen damit nicht nur Ihr Haus oder Ihre Wohnung auf, sondern auch Ihre Seele und Ihren Kopf. Sie schaffen Platz für Neues, wenn Sie sich von alten Dingen trennen. Das kann das Wohlbefinden steigern und sorgt dafür, dass Sie frei sind für neue Ideen. Dazu können auch neue Verträge gehören. Wichtig ist, dass Sie den Überblick behalten und die Angebote, für die Sie zahlen, auch nutzen.