Arbeit in der Autowerkstatt

HU/AU bzw. TÜV – Auto-Hauptuntersuchung

Die HU/AU ist Ihnen vielleicht besser unter dem Namen TÜV bekannt. Es handelt sich dabei um die Auto-Hauptuntersuchung (HU) sowie die Abgasuntersuchung (AU). Zahlreiche Pkw-Fahrer:innen fürchten diese Untersuchung, da sie Angst haben, dass teure Reparaturen auf sie zukommen oder sie gar nicht mehr fahren dürfen.

Tatsächlich ist die HU/AU aber zum Wohle von uns allen da – schließlich sollen unsere Autos umweltfreundlich und vor allem sicher auf den deutschen Straßen unterwegs sein. Herkömmliche Pkw müssen drei Jahre nach der Erstzulassung das erste Mal zur HU/AU. Im Anschluss erfolgt diese Prüfung alle 24 Monate. Je nach Fahrzeug (Lkw, Wohnmobil etc.) gibt es unterschiedliche Fristen. Fakt ist jedenfalls, dass sich kein Mensch vor dem TÜV drücken kann: HU/AU ist in Deutschland nämlich Pflicht.

Was ist mit der Hauptuntersuchung gemeint?

Schon seit dem 1. Dezember 1951 wird die Hauptuntersuchung bei Kraftfahrzeugen regelmäßig durchgeführt. Durch diese wird garantiert, dass sich auf den Straßen kein Fahrzeug befindet, das nicht verkehrstauglich oder nicht vorschriftsmäßig ist. Per Definition handelt es sich bei der HU um eine Wirkungs-, Funktions- und Sichtprüfung bestimmter Bauteile, ohne dass das Fahrzeug dabei zerlegt wird.

Geprüft wird dabei die Vorschriftsmäßigkeit des Fahrzeuges laut Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO). Die Kosten einer Hauptuntersuchung in Berlin bzw. deutschlandweit betragen ca. 65 Euro. Diese sind vom Fahrzeughalter bzw. der Fahrzeughalterin zu bezahlen. Weiterhin ist diese:r dafür verantwortlich, dass das Fahrzeug fristgerecht zur Hauptuntersuchung gebracht wird.

Nachgewiesen wird eine HU durch einen Untersuchungsbericht. Für den Fall, dass keine wesentlichen Mängel erkannt wurden, bekommen Sie in Ihren Fahrzeugschein Namenszeichen und Prüfstempel. Weiterhin wird Ihnen am hinteren Kfz-Kennzeichen die TÜV-Prüfplakette angebracht. Darauf abzulesen sind das Jahr und der Monat der nächsten fälligen Hauptuntersuchung.

Sollte ein Prüfer allerdings einen gefährlichen oder erheblichen Mangel bzw. mehrere Mängel feststellen, muss das Fahrzeug erst repariert oder nachgerüstet werden. Anschließend müssen Sie es wieder vorführen. Die sogenannte Nachprüfung muss innerhalb eines Monats stattfinden. Obgleich Ihnen das einen zeitlichen Spielraum lässt, müssen Sie die gefundenen Mängel auf der Stelle beseitigen. Gehen Sie erst nach einem Monat zur Nachprüfung, muss eine neue Hauptuntersuchung gemacht werden. Für den Fall, dass Ihr Fahrzeug nicht mehr verkehrssicher ist, wird Ihre Prüfplakette entfernt. Sie dürfen mit diesem Fahrzeug dann folglich nicht mehr am Straßenverkehr teilnehmen.

Was ist eine Abgasuntersuchung?

Seit 1985 gab es für Benziner die sogenannte Abgassonderuntersuchung (ASU). Vielleicht kennen Sie noch die sechseckige Plakette auf dem vorderen Kennzeichen. Im Jahr 2010 wurde diese zum festen Bestandteil der Hauptuntersuchung, aber mit inzwischen geänderten, neuem Namen: Abgasuntersuchung, kurz AU.

Diese ist seither Bestandteil der HU, die sechseckige Plakette wird nun durch die TÜV-Plakette ersetzt. Allerdings wird die AU nicht auf der Bescheinigung der HU vermerkt. Für die Abgasuntersuchung gibt es eine Extra-Bescheinigung. Je nach Wunsch kann die AU bereits vor der HU durchgeführt werden, aber nur in anerkannten Werkstätten. Zwischen der AU und der darauffolgenden HU dürfen jedoch maximal zwei Monate liegen.

Damit die Abgasuntersuchung realitätsnah und die Fehlerquote gering ist, gibt es seit dem Jahr 2018 eine verbindliche Endrohrmessung. Diese muss bei allen AU-pflichtigen Fahrzeugen durchgeführt werden. AU-pflichtig sind alle Fahrzeuge, die mit einem Otto- bzw. Dieselmotor laufen. Darunter fallen demnach alle Lkw, Pkw, Leichtkraft- und Motorräder, Quads, Trikes und mehr.

Allerdings gibt es einige Ausnahmen. Zu diesen gehören:

  • Diesel-Motor-Kraftfahrzeuge, die weniger als 50 km/h fahren, drei Räder haben, unter 400 Kilogramm wiegen oder vor dem 1.7.1969 zugelassen wurden.
  • Otto-Motor-Kraftfahrzeuge, die höchstens 25 km/h fahren, weniger als vier Räder haben oder vor dem 1.7.1977 zugelassen wurden.
  • Leichtkraft- und Motorräder/Quads/Trikes, die vor dem 1.1.1989 zugelassen wurden.
  • Forst- und landwirtschaftliche Zugmaschinen (z.B. Schlepper oder Traktoren).
  • Arbeitsmaschinen, die selbst fahren und keinem Lkw ähneln sowie Stapler.

HU/AU abgelaufen – welche Strafen drohen

Ist Ihre Plakette abgelaufen, müssen Sie generell mit einem Verwarn- oder Bußgeld rechnen. Mit einem Bußgeld in der Regel jedoch erst, wenn der Termin um mehr als zwei Monate überzogen wurde. Einzige Ausnahme ist, wenn Sie zum Beispiel nachweisen, dass Sie mit Ihrem Fahrzeug während des Ablaufdatums im Ausland unterwegs waren.

Außerdem müssen Sie vor Ablaufdatum schon ausgereist sein, also zum Anreisezeitpunkt muss Ihr Fahrzeug noch eine gültige HU/AU gehabt haben. Das passiert dann, wenn Sie mit dem Wohnwagen oder -mobil beispielsweise von Berlin nach Österreich reisen und dort für einen längeren Zeitraum auf dem Campingplatz stehen. Unmittelbar nach der Rückkehr nach Deutschland müssen Sie die Hauptuntersuchung in Berlin dann aber machen, ansonsten drohen Ihnen auch hier Bußgelder.


Verwandte Themen: