Bewertungsskala aus Smilies

Wie gut ist Ihr Arbeitszeugnis wirklich?

Wer aus einem Ausbildungs- oder Arbeitsvertrag ausscheidet, hat Anspruch auf ein Arbeitszeugnis. Es gilt bei einer Bewerbung um einen neuen Job als Referenz. Daher sind Arbeitgeber in Deutschland per Gesetz dazu verpflichtet, das Zeugnis wahrheitsgemäß und wohlwollend zu formulieren. Wir erklären, wie Sie erkennen können, wie gut Ihre Beurteilung wirklich ausgefallen ist. Außerdem geben wir Tipps, wie Sie im Zweifelsfall Ihr Arbeitszeugnis checken lassen können.

So sollte ein Arbeitszeugnis aussehen

Im Zuge eines Rechtsstreit beim Amtsgericht Berlin wurde festgestellt, dass rund 87 % aller ausgestellten Arbeitszeugnisse “gut” sind. Das Urteil besagt, dass Arbeitszeugnisse mindestens „befriedigend“ (Zeugniscode: „zur vollen Zufriedenheit“) sein müssen.

Wer also durchschnittliche Leistungen erbracht hat, hat auch nur Anspruch auf die Note „befriedigend“. Die Formulierungen und Noten sind dabei nicht genau festgelegt. Fällt die Bewertung durch Ihren Arbeitgeber allerdings schlechter aus, muss das vom Arbeitgeber begründet und belegt werden.

So können Sie Ihr Arbeitszeugnis prüfen

In der Regel sieht jedes Arbeitszeugnis auf den ersten Blick wie eine positive Beurteilung aus. Es enthält jedoch spezielle Formulierungen, die man kennen muss, um zwischen den Zeilen lesen zu können.

In ein Zeugnis fließen verschieden Kriterien mit ein. Zunächst sind das die Arbeitsbereitschaft, die Befähigung und das Fachwissen. Außerdem werden die Arbeitsweise und der Erfolg bewertet sowie die gesamte Leistung, inklusive sozialer Aspekte.

Bewertungen, die mindestens eine Aufwertung enthalten, bedeuten die Note “gut”. Dazu gehören stets, sehr, groß, voll oder hoch. Eine doppelte Aufwertung wie sehr groß oder sehr hoch ist ein “sehr gut”.

Sehen wir uns das an einem Beispiel an:

  • Note 1: “Frau X erledigte die ihr aufgetragenen Aufgaben stets zu unserer vollsten Zufriedenheit.” Dieser Satz enthält zwei Aufwertungen, ein klares “sehr gut”.
  • Note 2 wäre die gleiche Formulierung mit nur einer Aufwertung: “zu unserer vollsten Zufriedenheit” oder “stets zu unserer vollen Zufriedenheit”.
  • Note 3: “Frau X erledigte die ihr aufgetragenen Aufgaben stets zu unserer Zufriedenheit” – die Leistung war zufriedenstellend.
  • Note 4: Ausreichende Leistungen werden mit “zur Zufriedenheit” bewertet.
  • Note 5: Wenn Sie eine Formulierung wie “im Großen und Ganzen” oder “durchaus” entdecken, heißt das im Klartext mangelhaft.
  • Note 6: Die schlechteste Beurteilung, die man erhalten kann, ist ein Satz wie “Sie/er hat sich bemüht …”.

Abschließend enthält das Arbeitszeugnis normalerweise eine Dankesformel und beste Wünsche für die Zukunft. Dazu ist der Arbeitgeber nicht verpflichtet – es sieht aber in jedem Fall besser aus, wenn der Chef das Ausscheiden bedauert.

Unzufrieden mit dem Arbeitszeugnis – was tun?

Wenn Ihr Zeugnis nicht nach Ihren Vorstellungen ausfällt, können Sie Einspruch dagegen erheben. Am besten lassen Sie sich rechtlich beraten. Sie sollten von auf Arbeitsrecht spezialisierten Anwält:innen zunächst Ihr Arbeitszeugnis checken lassen, die Fachleute werden dann weitere Schritte einleiten.

Verlangt ein Arbeitnehmer oder eine Arbeitnehmerin eine bessere Bewertung, muss er oder sie belegen, dass der Anspruch gerechtfertigt ist. Das ist nicht einfach, aber durchaus möglich, wenn der/die Arbeitnehmer:in beweisen kann, dass er/sie zum Beispiel zu Kosteneinsparungen oder höheren Umsätzen beigetragen hat.

Mit entsprechender Unterstützung haben Sie gute Chancen. Der Bundesgerichtshofs hat nämlich ebenfalls entschieden, dass ein Arbeitgeber „auch über das Ende des Dienstverhältnisses hinaus eine soziale Mitverantwortung” trägt und dem Arbeitnehmer bzw. der Arbeitnehmerin den Antritt einer neuen Beschäftigung nicht erschweren sollte.