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Betina Graf Über uns
Treppenlift

Finanzielle Unterstützung beim Einbau eines Treppenlifts

Die Anschaffung eines Treppenlifts erfolgt in den meisten Fällen kurzfristig. Nicht selten führt ein Unfall oder eine Erkrankung von jetzt auf gleich zu einer eingeschränkten Mobilität. In diesem Fall sind schnelles Handeln und ein schneller Einbau essentiell, um die Mobilität zu erhalten oder zu fördern. Doch wie hält man die entstehenden Kosten möglichst gering, und kann man auf finanzielle Hilfen hoffen?

Wurde für diese unplanmäßige Anschaffung nicht vorgesorgt oder sind Sie nicht gewillt, alle Ersparnisse dafür aufzubrauchen, können Sie die Kosten durch Zuschüsse von verschiedenen Institutionen senken. In diesem Artikel zeigen wir Ihnen auf, wo Sie Zuschüsse für einen Treppenlift beantragen können und die eigenen Kosten beim Treppenlift senken können. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Lift neu oder gebraucht gekauft wird.

Förderung für Treppenlift

Die Fördermöglichkeiten für die Anschaffung eines Treppenlifts sind groß. Dabei ergibt sich die Höhe und Art der Förderung oder des gewährten Zuschusses sowie der Kostenträger aus dem Grund für die körperliche Einschränkung.

Grundsätzlich stehen mehrere Möglichkeiten zur Verfügung. Zuschüsse für einen Treppenlift können sowohl bei regionalen als auch staatlichen Trägern beantragt werden. Je nach persönlichen Verhältnissen können die Kosten beim Kauf eines Treppenlifts vom Träger sogar vollständig übernommen werden.

Bei welchem Träger der jeweilige Zuschuss beantragt werden kann richtet sich nach der Situation. Aus diesem Grund muss jeder Fall für sich betrachtet werden. Auch die Voraussetzungen werde individuell bewertet. Liegt beispielsweise ein anerkannter Pflegegrad vor sind Kranken- bzw. Pflegekasse die richtigen Ansprechpartner. Berufsunfälle sind hingegen bei der Berufsgenossenschaft anzumelden. Die Rentenversicherung ist zuständig, wenn es um die Eingliederung in ein Arbeitsverhältnis geht. Länder und Kommunen fördern zudem altersgerechtes Wohnen mit einem zinsgünstigen Darlehen oder einem Zuschuss.

Zuschuss durch Krankenkasse für einen Treppenlift

In vielen Fällen besteht die Möglichkeit, einen Treppenlift in Form eines Pflegekostenzuschusses zu finanzieren. Gewährt wird dieser Zuschuss durch die Pflegeversicherung. Die Beantragung erfolgt jedoch durch die Krankenkasse. Voraussetzung für die Beantragung ist hier ein Pflegegrad 2. Pro Person kann ein Zuschuss von bis zu 4.000,- Euro gewährt werden.

Zuschuss durch KfW-Bank

Mit dem Programm “Altersgerechtes Umbauen” gewährt die Kreditanstalt für Wiederaufbau einen Zuschuss für einen Treppenlift. Beantragt wird der Zuschuss direkt bei der KfW-Bank. Pro Wohneinheit können maximal 5.000,- Euro beantragt werden. Diese Art des Zuschusses steht allerdings nur solange zur Verfügung, wie der Fördertopf gefüllt ist.

Zuschuss zur Anschaffung eines Treppenlifts durch regionale Förderung

Dieser Zuschuss kann bei der Landesbank des jeweiligen Bundeslandes beantragt werden. Nähere Auskunft kann Ihnen auch Ihr Treppenlift-Anbieter erteilen.

Die steuerliche Absetzbarkeit eines Treppenlifts

Die Anschaffungskosten für einen Treppenlift sind von der Steuer absetzbar. Ein Sitzlift kann beispielsweise als “außergewöhnliche Belastung” Berücksichtigung finden.

Zuschuss durch Berufsgenossenschaft

Wird der Treppenlift aufgrund einer Berufskrankheit oder eines Arbeitsunfalls benötigt, kann die Berufsgenossenschaft die Kosten sogar vollständig übernehmen.

Zuschuss durch Agentur für Arbeit

Übernimmt die Pflegeversicherung die Kosten für den Treppenlift nicht und gibt es auch sonst keinerlei Zuschüsse kann auch die Agentur für Arbeit die Kosten für den Treppenlift bezuschussen. Voraussetzung dafür ist, dass es sich beim Antragsteller um eine Person handelt, die durch den Kauf eines Treppenlifts wieder in die Arbeitswelt eingegliedert werden kann.

Treppenlift-Zuschuss gemäß SGB II

Anspruch aus dem SGB II sollte immer der letzte Weg sein. Das Amt übernimmt die Kosten für einen Treppenlift nur, wenn alle anderen Träger die Bezuschussung abgelehnt haben.

Zuschuss zum Treppenlift durch die Hausbank

Falls weder ein gesetzlicher noch ein sozialer Träger die Kosten für einen Treppenlift übernimmt, kann auch die Eigenfinanzierung durch die Hausbank eine Möglichkeit der Finanzierung darstellen. Zahlreiche Hausbanken bieten dazu spezielle und zinsgünstige Programme an.