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Betina Graf Über uns
Nahrungsergänzung: Pillen

Nahrungsergänzungsmittel: Pflichtangaben auf der Packung richtig verstehen

Nahrungsergänzungsmittel sind buchstäblich in aller Munde. Nahezu jedes Vitamin, jedes Spurenelement, jeden für unsere Gesundheit relevanten Bestandteil unserer Nahrung kann man mittlerweile in Form von Kapseln, Pulvern, Brausetabletten o. ä. käuflich in einer konzentrierten Form erwerben. Gedacht sind diese Präparate zur Vervollständigung unserer Ernährung, damit kein Mangel eines gewissen Stoffes in unserem Körper entsteht. Aber Nahrungsergänzungsmittel sind, vor allem bei einer Überdosierung, nicht unbedenklich und sollten eher als Medikamente statt als Nahrung angesehen werden.

Damit sich der positive Effekt, den Nahrungsergänzungsmittel definitiv auf Ihren Körper haben können, nicht ins Gegenteil verkehrt, ist es wichtig, dass Sie genau wissen, was Ihr Körper braucht. Ihr/e Hausärzt/in hilft Ihnen dabei sicher gerne weiter. Ebenso wichtig ist aber auch, dass Sie qualitativ hochwertige und vertrauenswürdige Produkte verwenden. Im Folgenden wollen wir Ihnen einen kurzen Überblick über die Pflichtangaben auf Nahrungsergänzungsmitteln und deren Bedeutung geben – detailliertere Infos bietet die Website der Verbraucherzentrale.

Welche Pflichtangaben gibt es auf Nahrungsergänzungsmitteln und was bedeuten sie?

Die folgenden Angaben sind in Deutschland sowohl auf dem Produkt an sich als auch bei der Produktbeschreibung im Internet verpflichtend. Wenn sie unvollständig sind, deutet dies auf mangelnde Seriosität des Herstellers bzw. Händlers hin. Konkret bestehen die Pflichtangaben aus:

  • der Produktbezeichnung “Nahrungsergänzungsmittel”;
  • den Stoffkategorien, welche im Produkt enthalten sind, z. B. “Nährstoffe” – Sie sollen sich einen Überblick verschaffen können, welches Charakter das Produkt hat;
  • der empfohlenen Verzehrsmenge in Portionen – welche Sie niemals ohne Weisung Ihres Arztes bzw. Ihrer Ärztin überschreiten sollten, da gewisse Stoffe sonst negative Effekte haben können; entsprechend ist auch folgender Hinweis verpflichtend:
  • “Die angegebene empfohlene tägliche Verzehrsmenge darf nicht überschritten werden”;
  • der Menge der Inhaltsstoffe, welche tatsächliche Auswirkungen auf die Ernährung bzw. den Körper haben (sprich: Vitamine müssen auf diese Weise deklariert werden, Trägerstoffe in Kapseln aber nicht), und zwar bezogen auf die zuvor genannte tägliche Verzehrsmenge;
  • prozentualen Angaben zur empfohlenen Tagesdosis dieser Stoffe – diese Angaben müssen sich an der Lebensmittelinformations-Verordnung (LMIV) orientieren, welche sich auf einen gesunden Erwachsenen bezieht;
  • dem Warnhinweis, dass Nahrungsergänzungsmittel eine gesunde, ausgewogene Ernährung nicht ersetzen können;
  • dem Hinweis, dass die Produkte nicht in Reichweite von Kindern gelagert werden dürfen.

Überdies ist es den Herstellern verboten, zu suggerieren, dass ihr Produkt auch bei einer gesunden und abwechslungsreichen Ernährung für die ausreichende Versorgung mit den enthaltenen Nährstoffen notwendig sei. In der LMIV finden sich daneben weitere Kennzeichnungsverordnungen, die die genaue Zutatenliste mit besonderer Hervorhebung potentieller Allergene, Angaben zum Hersteller, Angaben zu eventuell enthaltenem Koffein usw. betreffen. Auch die Angabe des Mindesthaltbarkeitsdatums ist verpflichtend – allerdings nur auf der Packung selbst: Im Internet darf diese Angabe als einzige Angabe (!) in der Produktbeschreibung ausgelassen werden.