Auf dem digitalen Trödelmarkt mit alten Sachen Geld verdienen
Second Hand ist in Mode. Wer Dinge weiterverwendet, statt sie einfach wegzuwerfen, tut nicht nur der Umwelt einen Gefallen, sondern auch dem eigenen Geldbeutel. Entsprechend blüht auch der private Handel mit gebrauchten Gegenständen – Online-Börsen für Gebrauchtes, wie beispielsweise Craigslist im amerikanischen Raum oder eBay Kleinanzeigen hierzulande, lösen die traditionellen Floh- und Trödelmärkte zusehends ab und machen es noch einfacher, ein Objekt den Besitzer wechseln zu lassen. Auch Sie können Ihre Sachen auf dem digitalen Trödelmarkt verkaufen.
Alte Dinge verkaufen: Was muss ich tun?
Wenn Sie sich auch gerne ein paar Euros mit dem privaten Verkauf nicht mehr benötigter Gegenstände verdienen wollen, brauchen Sie eigentlich nicht mehr als ein Smartphone und etwas Zeit. Nachdem Sie eine Anzeige für Ihren Gegenstand auf einem entsprechenden Portal erstellt haben, trudeln meist schnell die ersten Anfragen ein. Per Online-Nachricht werden die wichtigsten Informationen abgeklärt und die weiteren Schritte koordiniert:
- zusätzliche Infos zum zu verkaufenden Gegenstand
- Preis (Unser Tipp: Beherzigen Sie dieselben Tricks wie beim Feilschen auf dem Flohmarkt!)
- Will der Käufer beziehungsweise die Käuferin sich das Objekt vorher ansehen?
- Muss das Objekt von der kaufenden Person selbst abgeholt werden oder ist ein Versand möglich? Wird für das Versenden ein Aufpreis verlangt? (Unser Tipp: Günstig und sicher können Sie mit einem Maxibrief für unterschiedliche Zwecke versenden!)
- abklären von Zeitpunkt und Ort eines Treffens beziehungsweise
- informieren über den Stand der Postsendung
Alte Dinge verkaufen: Artikel versenden
Üblicherweise wird, wenn der Gegenstand per Post versendet werden muss, ein entsprechender Aufpreis vom Käufer beziehungsweise der Käuferin bezahlt. Versenden Sie nicht, ehe Sie das Geld erhalten haben! Käuferschutzprogramme wie PayPal können es, wenn von Käufer oder Käuferin erwünscht, möglich machen, die finanzielle Transaktion erst nach Erhalt der Ware vollständig durchzuführen.
Als Verkäufer/in stehen Sie vor der Entscheidung, wie Sie das Objekt versenden wollen. Da es sich um einen privaten Verkauf handelt, entfällt die Möglichkeit einer sogenannten Warensendung. Ein versicherter Versand ist zwar teurer als die unversicherte Variante, garantiert aber das Ankommen des verkauften Gegenstand bei Käufer beziehungsweise Käuferin. Aber schon das Angeben Ihrer Adresse für eine eventuelle Rücksendung bietet eine gewisse Sicherheit – verrät Ihre Adresse aber auch an die andere an der Transaktion beteiligte Person.
Was, wenn niemand mein Angebot kaufen will?
Wer sich auf Portalen wie eBay Kleinanzeigen umsieht, stellt schnell fest, dass manches ein regelrechter Ladenhüter zu sein scheint, andere Dinge aber weggehen wie die sprichwörtlichen warmen Semmeln. Was können Sie tun, wenn an Ihren feilgebotenen Objekten einfach niemand Interesse zu haben scheint? Hier sind unsere Vorschläge:
- Überprüfen Sie Ihre Anzeige: Wird Ihr Gegenstand gut präsentiert? Sind alle relevanten Infos vorhanden? Ergänzen Sie notfalls. Interessant sind insbesondere der genaue Artikelname, Größe/Maße, Erhaltungszustand und etwaige Besonderheiten.
- Angebote mit Bildern ziehen mehr Aufmerksamkeit auf sich. Versuchen Sie, den Gegenstand möglichst repräsentativ und aus verschiedenen Perspektiven zu fotografieren.
- Überdenken Sie den Preis: Ist Ihr Angebot vielleicht einfach zu teuer?
- Indem Sie im Beschreibungstext angeben, dass ein Versand möglich ist, erweitern Sie die Gruppe potentieller Käufer/innen enorm. * Wenn es Ihnen bei Ihrem Angebot nicht ums Geld, sondern nur darum geht, den Gegenstand loszuwerden, tragen Sie ihn doch als “zu verschenken” ein. Wahrscheinlich werden Sie umgehend erste Anfragen erhalten.